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Wahlärztin

In Österreich haben Patienten auf Arztsuche, die bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, freie Arztwahl. Nämlich die Wahl zwischen Kassenärzten und Wahlärzten. Für alle, die vielleicht nicht genau wissen, was die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Betreuungsmodellen sind, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen zum Thema.

WAS IST EIN WAHLARZT?
Wenn der Arzt/die Ärztin, für die Sie sich entscheiden, keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat, bei der Sie versichert sind, ist er/sie für Sie Wahlarzt. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für die Behandlung zunächst aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen.

Aber anders als bei einem Privatarzt, bei dem Sie keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung haben, können Sie sich einen erheblichen Teil der Kosten einer Wahlarztbehandlung im Nachhinein von Ihrer Krankenkasse zurückholen.

Unser Anliegen

Das Ziel ist, Ihre zahnmedizinische Betreuung auf sehr hohem funktionellem und ästhetischem Niveau zu erzielen. Dazu geht unser hochgradig qualifizierten Team nach den aktuellen Erkenntnissen von Zahnmedizin und Wissenschaft vor.

Die moderne technische Ausstattung unserer Zahnarztpraxis trägt außerdem dazu bei, Behandlungen meist schonender, schneller und nicht zuletzt erfolgversprechender durchführen zu können – für individuelle Zahnheilkunde von klein auf bis ins hohe Alter.

Zu unserer Auffassung von moderner Zahnheilkunde zählt ebenso die Ganzheitlichkeit: Erkrankungen an Zähnen und Zahnfleisch betrachten wir daher nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem Gesamtorganismus.